Wie bereits unter Frage 2 formuliert, besteht aus unserer Sicht der Bedarf, die sächsische Kulturförderung, auch die institutionelle, sowie das Sächsische Kulturraumgesetz in der kommenden Legislaturperiode umfassend zu evaluieren und im Dialog mit den Beteiligten unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen fortzuentwickeln. Dieser Prozess, unter wissenschaftlicher Begleitung, sollte auf langfristig tragfähige Förderinstrumente ausgerichtet sein. Insofern möchten wir den angestrebten Ergebnissen und Schlussfolgerungen derzeit durch ausgewählte, nicht kontextualisierte Zielstellungen vorgreifen.