Auf Basis der anstehenden Evaluation des Kulturraumgesetzes und im Einklang mit den neuen Leitlinien und Grundsätzen einer landesweiten Kulturentwicklungsplanung wollen wir das Kulturraumgesetz novellieren. Ziel ist es, Planungssicherheit in der Kulturförderung herzustellen, die eine Mehrjährigkeit sowie regelmäßige Anpassungen vorsieht und Mindesthonorare im Bereich der öffentlichen Kulturförderung berücksichtigt. Für die Ausarbeitung einer landesweiten und langfristig angelegten Kulturentwicklungsplanung möchten wir ein Expertengremium oder eine parlamentarische Enquete-Kommission einsetzen. In diesen Prozess werden wir Akteure aus der Freien Kultur, den Landeskulturverbänden und des Kultursenats genauso wie Vertreter:innen der Kulturräume sowie der Städte und Gemeinden einbinden und uns auf Ziele und Prioritäten für Sachsen verständigen – gemeinsam entscheiden wir also, wie wir die vielfältige Kulturlandschaft Sachsens nicht nur erhalten, sondern auch zeitgemäß weiterentwickeln können. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei Themen wie Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Publikumsentwicklung und Digitalisierung.