Kunst und Kultur sind fester Bestandteil der gesellschaftlichen Entwicklung und der Sicherung unserer demokratisch geprägten Gesellschaft. Wir erkennen diese Leistung auch im Rahmen der Förderung von Kunst und Kultur an. In dem wir die Förderung von Kunst und Kultur in allen Bereichen, auf kommunaler wie auch auf staatlicher Ebene, langfristig sicherstellen und hierfür mit dem Sächsischen Kulturraumgesetz eine verlässliche Basis schaffen, sichern wir auch diese Aufgabe im Interesse der Entwicklung unseres Freistaates umfassend ab.