Wir verfolgen die Strategie, allen Kindern und Jugendlichen eine aktive Teilhabe an Angeboten der kulturellen Bildung zu ermöglichen, ganz gleich, an welchem Ort in Sachsen sie leben. Um Kooperationen zwischen Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu befördern, werden wir die Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung“ in den Kulturräumen stärken. Jugendkunstschulen und soziokulturelle Zentren in Sachsen, die mit ihren Programmen alle Generationen erreichen und unentbehrliche Partner gerade im ländlichen Raum sind, möchten wir weiter ausbauen und die Fördermechanismen anpassen. Die Förderung der Musikschulen werden wir stabilisieren. Eine Überarbeitung der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung ist daher dringend erforderlich. So stärken wir die Einrichtungen nicht nur in ihrem Auftrag der kulturellen Bildung, sondern entwickeln sie auch weiter als Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Es ist dringend notwendig das landesweite Konzept „Kulturelle Kinder- und Jugendbildung“ von 2018 fortzuschreiben. Landesprogramme und Projekte, die sich in diesem Bereich besonders bewährt haben, lassen sich in diesem Prozess festigen. Unser Ziel ist es, hohe Standards für die kulturelle Bildung zu halten und ein gutes Gleichgewicht von Beständigkeit und Erneuerung herzustellen. Diese Dynamik muss sich auch in einem zukünftigen Kulturraumgesetz abbilden. Die anstehende Evaluation und eine sich daraus ergebende Novellierung sollte daher auch Aspekte der kulturellen Bildung und ihrer flächendeckenden Wirkung sowie eine Verstetigung und dauerhafte Finanzierung der Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung” im Blick haben.